ENERGIEAUDITS NACH DIN EN 16247 – STICHTAG 05.12.2015

Erfüllung von Gesetzesvorgaben – Deutlich höhere Energie-Einsparpotentiale – Nutzung der Förderprogramme – Steuerersparnis

Green alternative energy and environment protection ecology concept - solar battery panels and wind generator turbines against blue skyNach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) müssen Unternehmen, die nicht zu den kleinen oder mittleren Unternehmen* (KMU) zählen, bis zum 5. Dezember 2015 den Nachweis über Durchführung eines Energieaudits erbringen, und somit Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz nachweisen. Damit stehen auch nichtenergieintensive Unternehmen in der Pflicht, Energie-Einsparpotentiale weiterzuentwickeln. Hierfür besteht nun die Verpflichtung, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, sollte nicht bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt und betrieben werden.
Was ist unter einem Energieaudit nach DIN EN 16247 zu verstehen?
Die Norm definiert eine systematische Inspektion sowie Analyse des Energieeinsatzes sowie des Energieverbrauchs von Gebäuden, Systemen, Anlagen sowie Organisationen. Ziel der Energieaudits nach DIN EN 16247 ist, Energieflüsse sowie Potential für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – hier http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/merkblatt_energieaudits.pdf

Wie oft müssen Energieaudits nach DIN EN 16247 durchgeführt werden?

Gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, müssen Energieaudits nach DIN EN 16247 mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden. Die Überwachung unterliegt der zuständigen Behörde.

Förderung der Energieaudits nach DIN EN 16247?

KMU der gewerblichen Wirtschaft, das Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige der freien Berufe erhalten seit dem 01.01.2015 eine Förderung von 80% (maximal 8.000,00 €) für die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247. KMU, die im Rahmen des Spitzenausgleichs SpaEfV (§55 Energie- StG bzw. § 10 StromStg) oder EEG-Umlage (§ 63 EEG) eine Entlastung enthalten, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Wer ist beispielsweise betroffen?
  • Produzierende Industrie
  • Dienstleister
  • Handel
  • Hotelketten
  • Transportunternehmen (Logistiker)
    Wer fällt nicht unter KMU*?

    Alle Unternehmen
    • mit ≥250 Mitarbeitern
    • oder mit >50 Mio. € Jahresumsatz bzw. >43 Mio. € Jahresbilanzsumme
    • oder mit mehr als 25 % Anteil am Kapital oder den Stimmrechten von einem oder mehreren anderen Unternehmen
    • oder deren Kapital oder Stimmrechte zu mehr als 25 % einem Außenstehenden gehören (hierzu zählen auch öffentliche Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts)

Zu allen Fragen zum Thema Energieaudits nach DIN EN 16247 sowie Energiemanagementsystemaudit nach DIN EN ISO 50001 steht Ihnen die bavaria certification als zuverlässiger Partner zur Verfügung.