Erklärung der Geschäftsführung der bavaria certification GmbH zur Handhabung der Unparteilichkeit (gemäß ISO/IEC 17021-1:2015 Abschnitt 5.2.)
Die bavaria certification GmbH auditiert, zertifiziert und überwacht Managementsysteme unter Einhaltung der Anforderungen gemäß ISO/IEC 17021, und verpflichtet sich zur Unparteilichkeit bei den Zertifizierungstätigkeiten.
Das Vertrauen unserer Kunden erfordert für uns als Zertifizierungsstelle, unparteilich zu sein und als unparteilich empfunden zu werden. Dies bedeutet und erfordert eine Klärung und Gewähr dahingehend, dass keine Interessenkonflikte bestehen, die die Objektivität und Tätigkeiten der bavaria certification GmbH in irgendeiner Weise beeinflussen könnten.
Potenzielle Interessenkonflikte werden analysiert und dokumentiert. Es werden Maßnahmen getroffen die sicherstellen, dass die Unparteilichkeit nicht gefährdet und die Objektivität der Zertifizierungstätigkeiten gewährleistet wird.In allen unseren Verfahren werden mit Hilfe entsprechender Checklisten potenzielle Interessenskonflikte bereits im Vorfeld identifiziert und können somit vermieden werden. Ebenso ermöglichen wir es jedem Kunden, von uns vorgeschlagene Auditoren ohne Begründung abzulehnen.
Unser gesamtes Zertifizierungspersonal handelt unparteilich und ist frei von kommerziellem, finanziellem oder sonstigem Druck, der die Unparteilichkeit in Frage stellen könnte. Unser Personal ist verpflichtet, jede bekannte Situation offen zu legen, die es selbst oder die bavaria certification GmbH vor Interessenkonflikte stellen könnte.
Eine Beziehung, die die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle gefährdet, kann auf Eigentümerschaft, Beherrschung, Leitung, Personal, gemeinsam genutzten Ressourcen, Finanzen, Verträgen, Vermarktung und Zahlung von Verkaufsprovisionen oder anderen Anreizen für die Empfehlung neuer Kunden usw., basieren. Wenn eine Beziehung mit einer verbundenen Stelle eine nicht akzeptable Gefährdung der Unparteilichkeit darstellt, dann wird die Zertifizierung nicht bereitgestellt.
Die bavaria certification GmbH darf eine andere Zertifizierungsstelle für deren Zertifizierungstätigkeiten von Managementsystemen nicht zertifizieren.
Die bavaria certification GmbH sowie Teile derselben juristischen Person dürfen keine Beratung zu Managementsystemen anbieten oder bereitstellen.
Die bavaria certification GmbH sowie Teile derselben juristischen Person dürfen ihren zertifizierten Kunden keine internen Audits anbieten oder bereitstellen. Die bavaria certification GmbH darf ein Managementsystem, zu dem es interne Audits durchgeführt hat, nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Ende des internen Audits zertifizieren.
Die bavaria certification GmbH darf kein Managementsystem zertifizieren, zu dem der antragstellende Kunde Managementsystem-Beratung oder interne Audits erhalten hat und die Beziehung zwischen der Beratungsorganisation und der Zertifizierungsstelle eine inakzeptable Gefährdung für die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle darstellt. Eine Möglichkeit zur Reduzierung der Gefährdung der Unparteilichkeit auf ein akzeptables Maß ist es, einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Beendigung der Beratung bezüglich des Managementsystems verstreichen zu lassen.
Die bavaria certification GmbH darf keine Audits an eine Beratungsorganisation für Managementsysteme ausgliedern, da dies eine inakzeptable Gefahr für die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle darstellt. Dies bezieht sich nicht auf Personen, die als Auditoren unter Vertrag stehen.
Die Tätigkeiten der bavaria certification GmbH dürfen nicht zusammen mit den Tätigkeiten einer Organisation, die Beratung zu Managementsystemen bereitstellt, vertrieben oder angeboten werden. Die bavaria certification GmbH ergreift im Bedarfsfall Maßnahmen, um unangebrachte Ansprüche durch eine Beratungsorganisation korrigieren zu können, die aussagen oder stillschweigend andeuten, dass eine Zertifizierung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter ist, wenn die bavaria certification GmbH zum Einsatz käme. Die bavaria certification GmbH darf im Gegenzug nicht angeben oder stillschweigend andeuten, dass eine Zertifizierung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter ist, wenn eine bestimmte Beratungsorganisation zum Einsatz käme.
Um sicherzustellen, dass es keinen Interessenkonflikt gibt, darf das Personal, das Beratungen zu Managementsystemen geleistet hat, einschließlich derjenigen Personen, die in leitender Position tätig sind, nicht in einem Audit oder in anderen Zertifizierungstätigkeiten eingesetzt werden, wenn es innerhalb der letzten zwei Jahre an Beratungen zum Managementsystem gegenüber des fraglichen Kunden eingebunden war.
Die bavaria certification GmbH ergreift im Einzelfall Maßnahmen, um auf Gefährdungen ihrer Unparteilichkeit reagieren zu können, die aus den Tätigkeiten anderer Personen, Stellen oder Organisationen herrühren.
Die bavaria certification GmbH verfügt zudem über ein dokumentiertes Verfahren, Beschwerden entgegenzunehmen, zu beurteilen sowie Entscheidungen über Beschwerden zu treffen. Dieser Prozess unterliegt selbstverständlich den Anforderungen der Vertraulichkeit und dient dazu, die bavaria certification GmbH sowie unsere Kunden gegen Fehler zu schützen und abzusichern.
Die bavaria certification GmbH verfügt über ein Netz von Berater/innen für Unparteilichkeit, die uns bei konkreten Interessenskonflikten je nach benötigter Fachkompetenz mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Gut geschultes Personal der bavaria certification GmbH garantiert ein Höchstmaß an Effizienz und Professionalität bei der Bearbeitung sämtlicher Zertifizierungstätigkeiten.