Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) müssen Unternehmen, die nicht zu den kleinen oder mittleren Unternehmen* (KMU) zählen, bis zum 5. Dezember 2015 den Nachweis über Durchführung eines Energieaudits erbringen, und somit Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz nachweisen. Damit stehen auch nichtenergieintensive Unternehmen in der Pflicht, Energie-Einsparpotentiale weiterzuentwickeln. Hierfür besteht nun die Verpflichtung, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, sollte nicht bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt und betrieben werden.
Nähere Infos unter https://www.bavaria-cert.com/de/energieaudits-nach-din-en-16247/